Organspende hilft.
Informationen zur Organspende vom Universitätsklinikum Essen
Ohne Organspende keine Transplantation
Rund 9.000 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. 2023 spendeten 965 Menschen nach dem Tod ihre Organe. Über 2.500 Patientinnen und Patienten konnten so mit einem lebensnotwendigen Transplantat versorgt werden. Die Zahl der Organspenderinnen und -spender reicht jedoch bei weitem nicht aus. Täglich versterben Patientinnen und Patienten, während sie auf ein passendes Organ warten.
Nur wenn eine Zustimmung zur Organspende vorliegt und zwei unabhängige Ärztinnen oder Ärzte den unumkehrbaren Funktionsverlust des gesamten Gehirns festgestellt haben, ist die rechtliche Grundlage für eine Organspende erfüllt.
Die Feststellung des Hirnfunktionsausfalls kann nur auf einer Intensivstation erfolgen. Ein Beatmungsgerät versorgt den Körper mit Sauerstoff. Medikamente erhalten die Kreislauffunktionen aufrecht. Durch diese Unterstützung bleiben die Organe lebensfähig und kommen für eine Transplantation in Betracht.
Sehr sorgfältig prüfen anschließend Expertinnen und Experten die medizinischen Voraussetzungen für die Organspende. Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende generell aus.
Sofern die Organfunktion des Spenders nicht dagegenspricht, können Leber und Nieren auch bei älteren Menschen noch für eine Transplantation entnommen werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Bei Organspende denken viele Menschen an Verkehrsunfälle, doch nur etwa jeder siebte Spender in Deutschland ist durch einen Unfall verstorben. Viel häufiger sind spontane Blutungen im Kopf die Ursache für eine schwerste Hirnschädigung. Auch ein Herzstillstand, bei dem die Herz-Lungen-Wiederbelebung nicht schnell genug begonnen wurde, kann zu einem unwiederbringlichen Verlust der Hirnfunktion führen.
Essen im Zentrum des Ruhrgebiets
Organspende ist uns eine Herzensangelegenheit
Unsere Aufgabe in der Organspende
Als Transplantationsbeauftragte sind wir an der Uniklinik Essen für das Thema Organspende zuständig.
Wir:
- sind Ansprechpartner für unsere Kolleginnen und Kollegen insbesondere auf den Intensivstationen
- sind Ansprechpartner für Angehörige
- machen Öffentlichkeitsarbeit zu Organspende
- stehen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten als Ansprechpartner zu Verfügung
- begleiten und organisieren die Organspenden an unserem Haus mit der Koordinierungsstelle DSO
Holger Kraus
Meine Aufgabe
Für alle Fragen rund um das Thema Organspende stehe ich als erster Ansprechpartner im Haus zu Verfügung. Als Organspende-Koordinator habe ich in den letzten 15 Jahren eine Vielzahl von Organspenden in ganz NRW begleiten dürfen. Meine Erfahrung bringe ich seit Mitte des Jahres 2020 hier am Universitätsklinikum Essen ein. Ich finde jeder sollte den Mut haben, seine Entscheidung, ob ja oder nein, selbst zu treffen.
Dr. Andreas Totzeck
Meine Aufgabe
Als Facharzt für Neurologie und Intensivmediziner bin ich bei schwersten Hirnschädigungen häufig an der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls beteiligt. Das ärztliche Team und ich führen auf der Intensivstation in solchen Situationen ausführliche Gespräche mit den Angehörigen und engen Kontaktpersonen, um den Patientenwillen herauszufinden. In Deutschland ist das Führen eines Organspendeausweises leider noch eine Seltenheit. Eine Einwilligung in die Organspende finde ich wichtig, weil so eine sterbende Person noch schwerkranken Menschen Hoffnung auf ein besseres Leben oder sogar Überleben geben kann.
Dr. Bastian Tebbe
Meine Aufgabe
Als Transplantationsbeauftragter unterstütze ich das Team der Intensivstation bei allen Fragen zu Organspende. Als Facharzt für Innere Medizin untersuche ich, ob die Organe eines möglichen Organspenders für eine Transplantation geeignet sind und wie die intensivmedizinische Behandlung in der besonderen Situation vor Organspende angepasst werden kann. Organspende finde ich wichtig, wegen der Aussicht auf die unvergleichbare Verbesserung der Lebensqualität für viele schwerkranke Patienten durch eine Transplantation.
Dr. Sonja Vonderhagen
Meine Aufgabe
Als Oberärztin auf der unfallchirurgischen Intensivstation behandle ich Patienten mit schwersten Verletzungen nach Unfällen unterschiedlichster Art. Eine Schädel-Hirn-Verletzung ist häufig dabei, allerdings ist eine Organspende auf unserer Intensivstation ein eher seltenes Ereignis. Nur bei weniger als 15% der Organspender bundesweit ist ein Trauma die Ursache des Versterbens. Als Intensivmedizinerin und Transplantationsbeauftragte unterstütze ich die Teams auf den Intensivstationen, wenn es die Möglichkeit einer Organspende gibt. Jeder sollte zur Organspende eine Meinung haben und diese dokumentieren.
Anna Daniels
Meine Aufgabe
Als Oberärztin auf der Kinderintensivstation behandle ich Kinder vor und nach Transplantation aber auch Kinder mit nicht mit dem Leben vereinbaren Erkrankungen. Es ist mir deshalb sehr bewusst, dass eine erfolgreiche Transplantation, abseits der Lebendspende, auch immer bedeutet, dass ein anderer Mensch verstorben ist. Deshalb ist es mir wichtig die Patienten und Angehörigen in dieser unglaublich schwierigen Situation zu begleiten
PD Dr. Frank Herbstreit
Meine Aufgabe
Als Oberarzt leite ich die anästhesiologische Intensivstation. Wenn alle Therapieoptionen für einen Menschen mit schwerster Hirnschädigung ausgeschöpft sind und es keine Chance auf Genesung mehr gibt, kann möglicherweise durch eine Organspende anderen Schwerstkranken eine Chance auf ein neues Leben gegeben werden. Meine Aufgabe als Transplantationsbeauftragter ist es, auf solche Möglichkeiten hinzuweisen und sowohl das Behandlungsteam wie die Angehörigen in diesen Entscheidungen zu unterstützen. Wenn die Entscheidung für eine Organspende gefallen ist, gilt es darüber hinaus, den Spender optimal zu versorgen, um diese wertvolle Chance optimal zu nutzen.
Ablauf einer Organspende
Eine massive akute Hirnschädigung, verursacht z.B. durch eine Blutung im Kopf oder Sauerstoffunterversorgung im Rahmen einer Herz-Lungen-Wiederbelebung, kann zum kompletten Ausfall des Gehirns und damit zum Tode führen. Damit in diesem Fall die Funktionsfähigkeit der übrigen Organe erhalten bleibt, versorgt auf der Intensivstation ein Beatmungsgerät den Körper bis zur Feststellung des Todes mit Sauerstoff. Medikamente unterstützen die Kreislauffunktion.
Im ersten Schritt stellen zwei Fachärztinnen oder -ärzte unabhängig voneinander den Gesamtausfall des Gehirns durch klinische Untersuchung fest. Die Unumkehrbarkeit (Irreversibilität) dieses Zustandes wird dann durch Wiederholung der klinischen Untersuchung nach Ablauf einer vorgeschriebenen Beobachtungszeit bestätigt. Alternativ kann auch durch eine apparative Untersuchung z.B. eine elektrische Ableitung der Hirnströme (EEG) oder eine Bildgebung der Durchblutung des Gehirns die Irreversibilität festgestellt werden. Sprechen alle Untersuchungsergebnisse zweifelsfrei für den Gesamtausfall der Hirnfunktion, ist damit rechtlich der Tod der Patientin oder des Patienten festgestellt. Der Ablauf dieses Verfahrens ist in einer Richtlinie der Bundesärztekammer strikt geregelt.
Die zweite rechtliche Voraussetzung ist die Zustimmung zur Organspende. Hier ist zunächst zu beachten, ob der Verstorbene seinen Willen zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert hat – z.B. auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ist dies nicht der Fall, werden die Angehörigen befragt, ob ihnen der mündliche Wille der oder des Verstorbenen bekannt ist beispielsweise aus Gesprächen innerhalb der Familie. Ist auch dies nicht der Fall, müssen die Angehörigen dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen folgend eine Entscheidung treffen.
Ist der Tod festgestellt und liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, wird geprüft ob bisher noch unbekannte medizinische Gründe gegen eine Organspende sprechen. Hierzu sind z.B. weitere Blut- und Ultraschalluntersuchungen notwendig. Auch eine gründliche Erhebung der Krankenvorgeschichte durch Befragung der Angehörigen und Kontaktaufnahme zur Hausärztin oder zum Hausarzt ist wichtig.
Im nächsten Schritt wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wird hinzugezogen und unterstützt die Klinik bei der Organisation der Organspende. Die DSO erfasst alle rechtlich und medizinisch relevanten Informationen elektronisch und übermittelt sie zur Vermittlungsstelle Eurotransplant.
Eurotransplant ermittelt sodann für jedes zur Transplantation geeignete und freigegebene Organ eine passende Empfängerin bzw. einen passenden Empfänger. Im Regelfall dauert dies drei bis sechs Stunden.
Die Koordninatorin oder der Koordinator der DSO übernimmt die Abstimmung mit den Transplantationszentren, bei denen die der Organempfängerinnen und -empfänger gelistet sind, begleitet und organisiert die Entnahmeoperation, wie auch den Transport der Organe. Die Entnahme der Organe führen speziell ausgebildete Chirurginnen und Chirurgen in einem Operationssaal durch. Eine Anästhesistin oder ein Anästhesist überwacht bis zur Entnahme die Kreislauffunktion und Beatmung. Die Operation endet mit einer medizinisch ordnungsgemäßen Versorgung der Operationswunde. Hier wird kein Unterschied zu einer Operation am Lebenden gemacht, da ein würdevoller Umgang mit dem Körper der oder des Verstorbenen für alle Beteiligten selbstverständlich ist.
Triff Deine Entscheidung…
… zu Organspende!
Der Organspendeausweis
Nicht jeder, der den Ausweis trägt, ist auch Organspender
Eigentlich müsste der Organspendeausweis Organspende-Entscheidungsausweis heißen. Denn auf der Rückseite des Ausweises stehen neben einer generellen Zustimmung zu Organ- und Gewebespende eine Reihe anderer Entscheidungen zur Auswahl:
Du kannst:
- generell JA sagen
- einzelne Organe und Gewebe von der Spende ausschließen
- die Entscheidung über JA oder NEIN an eine andere Person, auch außerhalb Deiner Familie, übertragen
- NEIN sagen
Deine Entscheidung triffst Du auf dem Ausweis. Es erfolgt keine Registrierung. Solltest Du Deine Entscheidung ändern, entsorgst Du einfach den Ausweis und dokumentierst deine Entscheidung auf einem Neuen.
Angehörige, die die Nachricht vom Tode eines geliebten Menschen erhalten und im nächsten Moment über Organspende entscheiden sollen, sind damit oft überfordert – insbesondere, wenn im Familienkreis über die Einstellung zu Organspende nie gesprochen wurde.
Mute Deinen Angehörigen in einer so schwierigen Situation nicht zu, diese Entscheidung treffen zu müssen. Triff Du sie zuvor!
Organspende – eine Entscheidungshilfe
In Ihrer Zeit als Transplantationsbeauftragte am Universitätsklinikum Essen hat Frau Dr. Ebru Yildiz in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg eine Entscheidungshilfe zum Thema Organspende erarbeitet. Heute ist sie Geschäftsführerin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation und das Thema Organspende liegt ihr weiterhin besonders am Herzen.
Die wichtigsten Informationen zur Organspende kompakt zusammengefasst bieten wir Ihnen hier zum Download an
Angehörigenbegleitung
Den Angehörigen von Organspendern steht die Koordinierungsstelle DSO auf Wunsch auch längerfristig mit Betreuungsangeboten zur Verfügung:
- Jährlich stattfindende Angehörigentreffen bieten Angehörigen die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen mit anderen Angehörigen von Organspendern auszutauschen.
- Das Einverständnis der Organempfänger vorausgesetzt, besteht die Möglichkeit, einen Ergebnisbrief über die erfolgten Organtransplantationen zu erhalten.
- Ebenfalls ist es möglich einen anonymen Briefkontakt zwischen Angehörigen von Organspendern und transplantierten Patienten herzustellen, sofern beide Seiten dem zustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die DSO.
Unser Standort
Kontakt
Das Universitätsklinikum
Universitätsklinikum Essen (AöR)
Hufelandstraße 55
45147 Essen
Holger Kraus
Telefon | 0201 723 1319 |
holger.kraus@uk-essen.de |